Brandschutzplan – für wen?
Unsere Leistungen werden gebraucht von ...
Unternehmen aus sämtlichen Branchen
Die Notwendigkeit eines Brandschutzplans ergibt sich aus dem Feuerpolizeigesetz sowie aus Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes und des Schutzes von Besuchern und Gästen. Nicht zuletzt schützt der Unternehmer dadurch wirksam sein Eigentum und seine Existenzgrundlage. Der finanzielle Aufwand dafür ist angesichts des möglichen Schadens bei lückenhaftem Brandschutz vernachlässigbar klein.
Beherbergungsbetriebe & Hotels
Durch die hohe Personendichte in Gastronomiebetrieben und Hotellerie kommt den vorbeugenden Maßnahmen eine besondere, oft lebensrettende Bedeutung zu.
Für Brandschutzbeauftragte in den Betrieben stellen unsere Unterlagen eine solide Basis für ihre Arbeit im Dienste der internen Sicherheit dar.
Brandschutzbeauftragte
Feuerwehren
Die zuständige Feuerwehr erhält immer mindestens zwei Exemplare des Brandschutzplans. Die Feuerwehr plant im Voraus auf dieser Basis ihren Einsatz. Sollte es zu einem Brand kommen, kann die Feuerwehr ihren Löschangriff auf Basis des Brandschutzplans so wirksam wie möglich gestalten.
Versicherungen
Versicherungen honorieren Ihre Bemühungen um den vorbeugenden Brandschutz. In vielen Fällen wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen ein Prämiennachlass gewährt.