Brandschutzplan - für wen?

Unsere Leistungen werden gebraucht von

Unternehmen aus sämtlichen Branchen
  Die Notwendigkeit eines Brandschutzplans ergibt sich aus dem Feuerpolizeigesetz sowie aus Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes und des Schutzes von Besuchern und Gästen. Nicht zuletzt schützt der Unternehmer dadurch wirksam sein Eigentum und seine Existenzgrundlage. Der finanzielle Aufwand dafür ist angesichts des möglichen Schadens bei lückenhaftem Brandschutz vernachlässigbar klein
   
Beherbergungsbetriebe, Hotels
  Durch die hohe Personendichte in solchen Betrieben kommt hier vorbeugenden Maßnahmen eine besondere, oft lebensrettende Bedeutung zu.
   
Brandschutzbeauftragte
  Für Brandschutzbeauftragte in den Betrieben stellen unsere Unterlagen eine solide Basis für ihre Arbeit im Dienste der internen Sicherheit dar.
   
Feuerwehren
  Die zuständige Feuerwehr erhält immer mindestens zwei Exemplare des Brandschutzplans. Die Feuerwehr plant im Voraus auf dieser Basis ihren Einsatz. Sollte es zu einem Brand kommen, kann die Feuerwehr ihren Löschangriff auf Basis des Brandschutzplans so wirksam wie möglich gestalten.
   
Versicherungen
  Versicherungen honorieren Ihre Bemühungen um den vorbeugenden Brandschutz. In vielen Fällen wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen ein Prämiennachlass gewährt.

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