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Brandschutzplan – für wen?

Unsere Leistungen werden gebraucht von ...

Brandschutz für Industrie

Unternehmen aus sämtlichen Branchen

Die Notwendigkeit eines Brandschutzplans ergibt sich aus dem Feuerpolizeigesetz sowie aus Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes und des Schutzes von Besuchern und Gästen. Nicht zuletzt schützt der Unternehmer dadurch wirksam sein Eigentum und seine Existenzgrundlage. Der finanzielle Aufwand dafür ist angesichts des möglichen Schadens bei lückenhaftem Brandschutz vernachlässigbar klein.

Brandschutzpläne
Architekten

Generalunternehmer, Architekten, Baumeister

... stehen täglich vor komplexen Herausforderungen, wertvolle Zeit sollte dort eingesetzt werden, wo sie ihre Kernkompetenzen optimal zum Ausdruck bringen können.
Schaffen Sie freie Kapazitäten, entlasten Sie Ihr Team für die nächsten Projekte und vermeiden Sie dadurch Engpässe in der Projektabwicklung!

Beherbergungsbetriebe & Hotellerie

Durch die hohe Personendichte in Gastronomiebetrieben und Hotellerie kommt den vorbeugenden Maßnahmen eine besondere, oft lebensrettende Bedeutung zu.

Brandschutzpläne
Brandschutzpläne für Hotels

Für Brandschutzbeauftragte in den Betrieben stellen unsere Unterlagen eine solide Basis für ihre Arbeit im Dienste der internen Sicherheit dar.

Brandschutzbeauftragte

TRVB121 - Feuerwehr

Feuerwehren

Die zuständige Feuerwehr erhält immer mindestens zwei Exemplare des Brandschutzplans. Die Feuerwehr plant im Voraus auf dieser Basis ihren Einsatz. Sollte es zu einem Brand kommen, kann die Feuerwehr ihren Löschangriff auf Basis des Brandschutzplans so wirksam wie möglich gestalten.

Brandschutz-Versicherung

Versicherungen

Versicherungen honorieren Ihre Bemühungen um den vorbeugenden Brandschutz. In vielen Fällen wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen ein Prämiennachlass gewährt.

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